Gemeindehausstrasse 2

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Gemeindehausstrasse 2

Das stattliche Gebäude neben dem Gemeindehaus trägt den Namen einer Familie, welche die Gemeinde mitprägte: Villa Meiligut. Es ist ein typisches biedermeierliches Wohnhaus in schlichter, klassizistischer Formensprache und ein wichtiger bau- und sozialgeschichtlicher Zeuge.

Allgemein

Anschrift
Gemeindehausstrasse 2
8340 Hinwil
Ortslage
Dorf

Kurzbeschreibung

Die Villa Meiligut, ehemaliges Wohnhaus der Familie Meili, war Hinwils erstes Altersheim. Heute wird es von der Verwaltung benutzt.

Objektdaten

Objekt­nummer (HinwilPedia)
1381
Gebäude­versicherungs­nummer GVZ (Assekuranz­nummer)
3840
Grundstücks­nummer / Parzellen­nummer
7869
Nutzung der Liegenschaft
Gebäude: Verwaltung
Quelle GISZH
Stand: 2. Mai 2018

Chronologie

Vorgeschichte

1832 Dort, wo heute das Gemeindehaus steht, wird 1832 das erste Bezirksgebäude in Hinwil gebaut.

1842 Friedrich Meili (1816–1878) wird Gerichtsschreiber in Hinwil.

Geschichte des Gebäudes

1843 Friedrich Meili lässt nördlich des Bezirksgebäudes ein Wohnhaus für seine Familie bauen.[1]

1854 Das erste Bezirksgebäude wird vergrössert. Eine Aquatinta, veröffentlicht 1870, zeigt das erweiterte Bezirksgebäude und daneben die Villa der Familie Meili mit dem muschelförmigen Brunnen davor.[2] Siehe Bild von 1854

1922 Ein Waschhaus wird erstellt. [3]

1952 Die Gemeinde erwirbt das Gebäude von der Familie Meili. [3]

1953 Das Gebäude wird nun als Altersheim genutzt. Das erfordert Baumassnahmen. Der Heimatspiegel vom Dezember stellt das Gebäude vor und schreibt dazu: «So wurden mehrere neue Schlafräume geschaffen und auch die Küche mit zweckmässigen Installationen versehen. Wo immer es aber anging, beliess man die Räumlichkeiten, zumal gerade die Aufenthaltszimmer mit Mobiliar Doktor Meilis sich zum Gemeinschaftsaufenthalt bestens eignen. [...] Ein einfaches, aber solides und gut eingerichtetes Haus mit gerade so viel Umgelände, dass die Insassen sich an der frischen Luft umtun können.» [4]

1967 Der Bau bekommt eine Aussenrenovation. [3]

1971 Am 18. März ersucht der Gemeinderat von Hinwil die kantonale Denkmalpflege, die Schutzwürdigkeit des Altersheims zu prüfen. Eine Kommission besucht am 24. März das Gebäude und kommt in ihrem schriftlichen Bericht zum Schluss, dass es unbedingt zu erhalten sei. Weiter heisst es: «Das wohlproportionierte Gebäude zeichnet sich durch einige typische klassizistische Stilelemente aus wie z. B. durch die strenge Symmetrie der Fassaden, das gerade Sparrendach oder die doppelten Rundbogenfenster in den Giebeln. Leider wurden im Laufe der Zeit einige Änderungen vorgenommen, die das Äussere beeinträchtigen: So wurden im Dachaufbau ein überdimensioniertes Fenster ohne Sprosseneinteilung und in die Dachfläche Schleppgauben eingebaut. Bei einer nächsten Restaurierung könnten diese unglücklichen Eingriffe mit Leichtigkeit rückgängig gemacht werden.» Der Bericht schliesst mit dem Abschnitt: « [...] und der sehr gute, freistehende Brunnen aus Muschelkalk unterstreichen die Vornehmheit des klassizistischen Gebäudes. Sie sind als Bestandteil der Gesamtanlage ebenfalls erhaltenswert, obschon ihre Wirkung durch die neue Gartenhalle stark beeinträchtigt wird.» [3]

1991 Das Gebäude wird nicht mehr als Altersheim genutzt, es dient jetzt Wohnzwecken und der Gemeindekrankenpflege. [5]

2017 Die Villa Meiligut wird für die Bedürfnisse der Gemeindeverwaltung umgebaut und angepasst. [5]

Fotos / Dateien

Kartenausschnitt

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Externe Kartenausschnitte

Bemerkungen / Hinweise

Kommunales Inventar schützenswerter Objekte, Hinwil, Inventar-Nr. D001

Weblinks

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Brühlmeier, Markus (1995): Hinwil. Alltag, Wirtschaft und soziales Leben von 745 bis 1995. © Gemeinde Hinwil/Markus Brühlmeier. Buchverlag Druckerei Wetzikon AG. 320 Seiten. (Das Buch ist im Archiv Ortsgeschichte Hinwil erhältlich.)
  2. von Escher, E. (1870): Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 von E. von Escher, Professor. Zürich, Druck und Verlag von Friedrich Schulthess.
  3. 3,0 3,1 3,2 3,3 Glatz, W. (1971): Brief der Subkommission für kunst- und kulturhistorische Denkmalpflege an die Direktion der öffentlichen Bauten des Kantons Zürich, unterzeichnet von Präsident Prof. Dr. W. Glatz. Betreff: Hinwil. Gemeindehausstrasse 4. Altersheim.
  4. Ohne Autorenangabe (1953): Das Altersheim der Gemeinde Hinwil. Illustrierte Seite im Heimatspiegel, Beilage zum Freisinnigen vom Dezember 1953.
  5. 5,0 5,1 Kommunales Inventar schützenswerter Objekte der Gemeinde Hinwil, 25. Mai 2022

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